Donnerstag, 16. August 2012

Dreistigkeit in Osnabrücker Fußgängerzone

Witzbolde taten dies (Foto: CS).
Dreist, aber folgerichtig? Diese Symbolisierung des Gemeinplatzes "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" findet sich in der Osnabrücker Fußgängerzone. Dem Hausbesitzer, die die Banderole oben im Bild angebracht hat, mag das Denkmodell indes nicht gefallen. Vielleicht sollte er die Hinweisschilder in Zukunft anders gestalten, und nur noch mitteilen, was ausdrücklich erlaubt ist. Erlaubt wäre hier vermutlich: nichts.

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